SEVENTY vs. SEVENTY 77 SEVEN
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken
und
betreffend Waren der Klassen 18 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 92/09 – SEVENTY/SEVENTY 77 SEVEN).