VIAGRA vs. Styriagra

In diesem Verfahren machte der Inhaber der bekannten Wortmarke „VIAGRA“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender des Zeichens „Styriagra“ geltend, der sich damit verteidigte, die Marke „zu parodieren“. Diese Argumentation verneinte der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) und bestätigte den Unterlassungsanspruch (OGH, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 17Ob15/09v – „VIAGRA“ vs. „STYRIAGRA“). Es bestehe kein Zweifel, dass der…

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Pasta Fiesta und TICOPOP FIESTA bzw. FIESTA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).

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WhoisPlus vs. Plus bzw. plus.eu

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WhoisPlus und die unter dem Az. 3179652 eingetragene Gemeinschaftsmarke sowie die unter dem Az. 4066601 eingetragene Gemeinschaftsmarke plus.eu im Bereich einiger in Klassen 35 und 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/08 – Plus/WhoisPlus)

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Schneeweiße vs. SEEWEISSE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Schneeweiße und SEEWEISSE im Bereich einiger in Klasse 32 genannter Waren, insbesondere „Biere, Biermischgetränke“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 26 W (pat) 108/08 – Schneeweiße/SEEWEISSE)

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pro vitae vs. Apotheke proVita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Apotheke proVita im Bereich der in Klasse 05 eingruppierten Waren „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel)“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 33 W (pat) 24/08 – pro vitae/Apotheke proVita). Anmerkung: Siehe hierzu: Widerspruch, Markenverletzung.

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SMILEY vs. SMILLY

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SMILEY und SMILLY im Bereich einiger in den Klassen 29, 30 und 32 eingruppierter Waren, insbesondere „Milch und Milchprodukte“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 14.10.2009, Az. 28 W (pat) 71/09 – SMILEY/SMILLY)

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Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ I

Der Widerspruch der Wort-/Bildmarke gegen die Wort-/Bildmarke hatte Erfolg, da zwischen der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ der prioritätsjüngeren Marke und den Waren der prioritätsälteren Marke, beispielsweise „Kleineisenwaren, Juwelierwaren, Schmuckwaren“, Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 18.09.2009, Az. 27 W (pat) 135/08 – Dynamo Dresden „D“/Dynamo Dresden „D I“. Anmerkung I: Das Gericht ließ die Rechtsbeschwerde zum BGH…

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Die Wortmarken „SALUS” und „SANUS“ sind im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren, insbesondere „Mittel zur Körper- und Gesundheitspflege“ verwechselbar ähnlich

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SALUS und SANUS im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren, insbesondere „Mittel zur Körper- und Gesundheitspflege“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.10.2009, Az. 24 W (pat) 40/08 – SALUS/SANUS)

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Erstattung der Abmahnkosten

Wer die Markenrechte eines Markeninhabers verletzt, kann von diesem auf Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dies geschieht außergerichtlich durch eine sog. "Abmahnung". Ist diese berechtigt, muss der Abgemahnte, soweit die Abmahnung von einem Rechtsanwalt veranlasst wird, dem Abmahnenden die Aufwendungen erstatten, die dieser für den besagten Rechtsanwalt hat zahlen müssen. Rechtsgrundlage hierfür sind…

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