nasty vs. Nasty-Beatz
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klasse 41 genannter Dienstleistungen, insbesondere „Unterhaltung“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 27 W (pat) 151/09 – nasty/Nasty-Beatz)