Dona vs. Hedona
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken
und
im Bereich einiger in Klassen 03, 05, 10 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 – Dona/Hedona)