Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 13.08.2008, Az. 32 W (pat) 155/07 – FreizeitRevue
Leitsatz Die Wortmarke „FreizeitRevue“ ist hinsichtlich der Waren „Computer-Software, insbesondere Spielprogramme für Computer“ und die Dienstleistungen „Unterhaltung durch das Internet; Durchführung von Spielen im Internet; online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk)“ eintragungsfähig, hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen „mit Informationen versehene maschinell lesbare Datenträger sowie Ton- und Bildaufzeichnungsträger, insbesondere Disketten, CDROMs, DVDs, Chip-Karten, Magnet-Karten, Video-Kassetten, Compact-Disks…