Original Erzgebirgische Räucherkerzen vs. Original Erzgebirgische Räucherkerzen

Leitsatz

Die Wort-/Bildmarken  original-erzgebirgische-raucherkerzen-3 sind nicht verwechselbar ähnlich.

Aus den Entscheidungsgründen

Die beiden Marken enthielten übereinstimmend den Wortbestandteil „Original Erzgebirgische Räucherkerzen“, der zur Beschreibung der geografischen Herkunft der so bezeichneten Waren geeignet sei und daher für sich allein keine kollisionsbegründende Wirkung entfalte. In bildlicher Hinsicht zeige die jüngere Marke im rechten Vordergrund einen rauchenden Räuchermann mit Lanze und Laterne und im Hintergrund eine dörfliche Szenerie mit einer leicht erhöht liegenden Kapelle, einem Platz mit Pyramide und mehreren Menschen. Demgegenüber zeige die ältere Marke im Vordergrund insgesamt fünf kegelförmige Räucherkerzen sowie die Miniatur einer Pyramide in der unteren rechten Bildecke. Im Hintergrund sehe man eine nächtliche Winterlandschaft im Schneetreiben mit einem auf einem Hügel angeordneten Dorf mit schneebedeckten Häusern und erleuchteten Fenstern. Beide Zeichen wiesen damit im Gesamteindruck trotz der Übereinstimmung in dem Motiv einer Landschaft mit Dorf eine Vielzahl von Bildelementen auf, die sich in der grafischen Ausgestaltung und Anordnung deutlich unterscheiden würden, so dass es an einer die Verwechslungsgefahr begründenden Markenähnlichkeit fehle. Unbeachtlich sei in diesem Zusammenhang der Hinweis der Widersprechenden, dass beide Zeichen das Bildmotiv einer nächtlichen Gebirgslandschaft mit Räuchermann bzw. Räucherkerzen zeigen würden. Zum einen handele es sich dabei um ein Motiv, das die mit den Marken gekennzeichneten Waren beschreibe und daher nur geringe Kennzeichnungskraft aufweise. Zum anderen habe der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausdrücklich festgestellt, dass die rein assoziative Verbindung, die der Verkehr wegen der Übereinstimmung des Sinngehalts zweier Marken herstelle, nicht die Annahme einer Verwechslungsgefahr rechtfertige.

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