Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 13.08.2008, Az. 29 W (pat) 31/06 – PLAYGIRL

Leitsatz Die Wortmarke „PLAYGIRL“ ist für Dienstleistungen der Klasse 38 nicht eintragungsfähig. Werktitel sind zwar grundsätzlich markenfähig, unterliegen hinsichtlich ihrer Eintragbarkeit als Marke aber den gleichen Anforderungen wie alle anderen Wortmarken. Eine uneinheitliche Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) kann dazu führen, dass in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen wesentlich gleiche Sachverhalte ohne…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 29.07.2008, Az. 29 W (pat) 145/06 – Flashnet

Leitsatz Grundlage für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens ist ein genau festgelegtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Dienstleistungsverzeichnis, zu dessen Klarstellung das Deutsche Patent- und Markenamt gem. §§ 36 Abs. 4, 32 Abs. 3 MarkenG i. V. m. §§ 19, 20 MarkenV angehalten ist. Andernfalls ist es ihm nicht möglich, sich in der Beschlussbegründung konkret…

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Lausitzer tanken Energie

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 03, 04, 37, 39 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.06.2008, Az. 26 W (pat) 44/07 – Lausitzer tanken Energie).

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 30.09.2008, Az. 33 W (pat) 1 /07 – Open Source Broker

Leitsatz Die Wortmarke „Open Source Broker“ ist für Dienstleitungen der Klassen 35, 38 und 42 nicht eintragungsfähig. Die beschreibende Verwendung durch den Anmelder selbst kann auch dafür sprechen, dass der Verkehr die angemeldete Marke als beschreibende Angabe versteht. Auch der „Erfinder“ eines Ausdrucks kann (mit) dazu beitragen, dass dieser beschreibend wirkt. Der Markenschutz stellt, anders…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 23.09.2008, Az. 33 W (pat) 6/07 – BestattungsFinanz

Leitsatz Die Bezeichnung „BestattungsFinanz“ ist für die Dienstleistung „Abrechnungsdienstleistungen“ (Klasse 35) und „Factoring, Entwicklung von Finanzierungskonzepten“ (Klasse 36) mangels Unterscheidungskraft und bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht eintragungsfähig. Der Umstand, dass die Bezeichnung „Bestattungsfinanz“ selbst nicht lexikalisch belegt werden kann, ist kein Argument für die Schutzfähigkeit, da angesichts der unübersehbaren Kombinationsmöglichkeiten von Hauptwörtern eine lexikalischer Erfassung aller denkbaren…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 11.09.2008, Az. 25 W (pat) 41 /07 – Bild/bildpool II

Leitsatz Stellt die angegriffene Marke eine Einheit mit einem Sinngehalt (vorliegend: bildpool = „Pool, in dem Bilder gesammelt sind“) dar, hat der Verkehr keinen Anlass, das Wort „bild“ als einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil der angegriffenen Marke aufzufassen. Eine Bekanntheit bzw. gesteigerte Kennzeichnungskraft des Bestandteils „Bild“ für Zeitungen wird vom Verkehr nicht auf andere Medien übertragen,…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 01.09.2008, Az. 25 W (pat) 75/06 – Bild/bildpool

Leitsatz Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen kommt es insbesondere darauf an, ob der Verkehr (bei gleicher Kennzeichnung) erwartet, dass die beiderseitigen Waren und Dienstleistungen unter der Kontrolle desselben Unternehmens hergestellt oder vertrieben bzw. erbracht werden, welches für ihre Qualität verantwortlich ist. Die im Rahmen eines Warenherstellungsprozesses erfolgenden Tätigkeiten rechtfertigen, auch…

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Zähringer vs. Serringer

Leitsatz Was den Nachweis der rechtserhaltenden Nutzung angeht, ist grundsätzlich die Verwendung der Widerspruchsmarke nach Art, Zeit, Ort und Umfang glaubhaft zu machen. Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich eindeutig ergeben, in welcher Form, in welchem Zeitraum, in welchem Gebiet und in welchem Umfang die Benutzung erfolgt ist. Diese Erfordernisse müssen insgesamt erfüllt sein, wobei…

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Eastgermany

Leisatz Die Wortmarke „Eastgermany“ ist betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 35 und 41 gemäß 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen und demzufolge nicht eintragungsfähig. Die Rückzahlung der Erinnerungsgebühr stellt gegenüber dem Grundsatz der vom Verfahrensausgang unabhängigen Gebührenpflichtigkeit eine Ausnahme dar und wird nur aus Billigkeitsgründen angeordnet, d. h. in…

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CORPORATE SOUND

Leitsatz Der Wortmarke "CORPORATE SOUND" fehlt betreffend die Dienstleistungen „publicité; gestion des affaires commerciales; administration commerciale“ (Klasse 35), „télécommunication“ (Klasse 38), „formation; activités culturelles“ (Klasse 41) zum Einen die Unterscheidungskraft, zum Anderen besteht ein Freihaltebedürfnis. Sie ist gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 115…

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Wir versichern Bayern

Leitsatz Das Wortzeichen „Wir versichern Bayern“ ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 37, 38, 41 und 42 nicht eintragungsfähig, weil ihr die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Eine Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG kann nicht durch eine Untersuchung nachgewiesen werden, die nur in…

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