WM 2010

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WM 2010 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/09 – WM 2010).

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Pasta Fiesta und TICOPOP FIESTA bzw. FIESTA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).

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Motor ist unser Antrieb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Motor ist unser Antrieb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 06, 07 und 42, insbesondere „technische Entwicklung von Motoren für die Automobil- und die –zulieferindustrie, den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Investitionsgüterindustrie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 123/09 – Motor ist…

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WhoisPlus vs. Plus bzw. plus.eu

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WhoisPlus und die unter dem Az. 3179652 eingetragene Gemeinschaftsmarke sowie die unter dem Az. 4066601 eingetragene Gemeinschaftsmarke plus.eu im Bereich einiger in Klassen 35 und 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/08 – Plus/WhoisPlus)

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Wortmarke „Fanlaib“ ist für Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fanlaib für einzelne Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 27/09 – Fanlaib).

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Aus die „Mäuse“

Nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Mäuse insbesondere für „Schokolade und Schokoladenwaren“ mangels Unterscheidungskraft § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.10.2009, Az. 25 W (pat) 62/09 – Mäuse). Darüber hinaus bestehe ein Freihaltebedürfnis § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Das Zeichen „Mäuse“ bezeichne…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 03.11.2008, Az. 25 W (pat) 43/07 – Venlafax/Venlatox

Leitsatz Die Wortmarken „Venlafax“ und „Venlatox“ sind bei teildentischen Waren der Klasse 5 und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke verwechselbar ähnlich. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr in klanglicher Hinsicht kann dahingestellt bleiben, da bei den hier maßgeblichen Waren auch eine Ähnlichkeit in schriftbildlicher Hinsicht allein ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.

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GÖNN DIR GESUNDHEIT

Leitsatz Die Wort-/Bildmarke ist betreffend Waren und Dienstleistungen der Klasse 3, 5, 9, 16 und 44 nicht eintragungsfähg. Dass ein Slogan keine die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen unmittelbar beschreibende Bezeichnung darstellt, reicht zur Begründung der Unterscheidungskraft nicht aus, zumal Werbesprüche in der Regel nicht nur beschreibende Aussagen, sondern vor allem allgemeine Anpreisungen enthalten. Ein im…

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