Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 11.09.2008, Az. 25 W (pat) 41 /07 – Bild/bildpool II
Leitsatz Stellt die angegriffene Marke eine Einheit mit einem Sinngehalt (vorliegend: bildpool = „Pool, in dem Bilder gesammelt sind“) dar, hat der Verkehr keinen Anlass, das Wort „bild“ als einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil der angegriffenen Marke aufzufassen. Eine Bekanntheit bzw. gesteigerte Kennzeichnungskraft des Bestandteils „Bild“ für Zeitungen wird vom Verkehr nicht auf andere Medien übertragen,…