Das Licht

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 13, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 06: Schachtgerüste für Aufzüge aller Art, aus Metall; Zubehör und Ersatzteile für Schachtgerüste, soweit in Klasse 6 enthalten Klasse(n) Nizza 07: Personenaufzüge, Materialaufzüge,…

Share

Keep reading

Trademarker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Trademarker“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 42 (jetzt: 45) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2011, Az. 24 W (pat) 33/10 – Trademarker). Ausweislich der Entdscheidungsgründe hat der Anmelder das Gericht wie folgt…

Share

Keep reading

Bösgläubige Markenanmeldung

Gemäß §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG hat die Markenstelle die Möglichkeit, eine angemeldete Marke wegen „ersichtlicher Bösgläubigkeit“ zurückzuweisen. Dabei handelt unter anderem derjenige bösgläubig, der die Marke deswegen „zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt“, weil sie eine (wettbewerbsrelelevante) „Sperrwirkung“ erzielt. Welche Grundsätze die Rechtsprechung diesbezüglich vertritt, fasst der 26. Senat…

Share

Keep reading

Böser xpress-Anmelder

Mit Beschluss vom 23.02.2011 entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Anmeldung der Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de das absolute Eintragungshindernis der Bösgläubigkeit, §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, entgegensteht (BPatG, Beschl. v. 23.02.2011, Az. 26 W (pat) 516/10 – xpress).

Share

Keep reading

Blaues Wunder II

Im Register des Deutschen Patent- und Markemtes (DPMA) befinden sich derzeit 7 (noch) aktive Blaues Wunder-Marken. So schützt die unter dem Az. 30514437.5 eingetragene Wortmarke „BLAUES WUNDER“ beispielsweise folgende Waren- und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren,…

Share

Keep reading

Knut’s Nachfolgerin

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 12, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 09: bespielte elektronische, magnetische und elektromagnetische Datenträger und Datenspeichermedien, insbesondre CDs, DVDs, optische Datenträgerdisketten, USB-Sticks, MCs, Schallplatten, Bänder, Kassetten, Videokassetten, Disketten, Videoplatten (Bildplatten), Laserplatten, Data-Cartridges,…

Share

Keep reading

FLENSBURGER GOLD II

… und so sieht die FLENSBUGER GOLD-Marke im Register aus Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 32: Biere und Biermischgetränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken Klasse(n) Nizza 33: alkoholische Getränke (ausgenommen Biere) Klasse(n) Nizza 43:…

Share

Keep reading

Dr. Volker Bugdahl: Vorteile durch Marken

Allgemeine Vorteile einer Marke Markengeschützte Waren und Dienstleistungen heben sich besser von denen des Wettbewerbs ab, lassen sich leichter erkennen und wiedererkennen (Identifizierungs- und Unterscheidungsfunktion). Die Marke erleichtert das Sortieren der Angebote und die Kaufentscheidung (Orientierungsfunktion). Die Marke gewährt ein Verbietungsrecht gegenüber ähnlichen Kennzeichnungen auf ähnlichen Märkten, gegen Nachahmungen, Rufausbeutung und Produktpiraterie (Monopolbildung). Die Marke…

Share

Keep reading