Das Licht

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 13, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Handwerker
Az. 3020110015112

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse(n) Nizza 06:
Schachtgerüste für Aufzüge aller Art, aus Metall; Zubehör und Ersatzteile für Schachtgerüste, soweit in Klasse 6 enthalten
Klasse(n) Nizza 07:
Personenaufzüge, Materialaufzüge, Rolltreppen; Zubehör und Ersatzteile für Personenaufzüge, soweit in Klasse 7 enthalten; Materialaufzüge, Rolltreppen
Klasse(n) Nizza 37:
Montage, Installation, Wartung, Sanierung (durch Bau- und Reparaturarbeiten) und Reparatur von Aufzügen aller Art, von Schachtgerüsten für Aufzüge und von Rolltreppen
Klasse(n) Nizza 42:
Konstruktion von Aufzügen, von Schachtgerüsten und von Rolltreppen; technische Planung von Aufzuganlagen, von Schachtgerüsten und von Rolltreppen

Anmerkung:

Warum würden Sie den Inhaber dieser Marke einem Wettbewerber vorziehen? Geht Ihnen ein Licht auf!

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