TRI TOP-Flasche
Nanu, hat das wirklich keiner von Ihnen/Euch gewußt? Es ist die „TRI TOP-Flasche“ Foto: Thomas Felchner die u.a. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als 3D-Marke eingetragen ist.
Nanu, hat das wirklich keiner von Ihnen/Euch gewußt? Es ist die „TRI TOP-Flasche“ Foto: Thomas Felchner die u.a. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als 3D-Marke eingetragen ist.
Mal schauen, ob Sie diese Marke anhand der Flaschenform erkennen Foto: Thomas Felchner Na, welche Marke ist es?
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 12, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Dienstleistungen einer Werbeagentur; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbetexten; Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung (Mailing); Layoutgestaltung für Werbezwecke; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relation); Onlinewerbung in einem Computernetzwerk;…
Die angemeldete Wortmarke „dierechtler“ sei u.a. betreffend die „Dienstleistungen eines Rechtsanwalts“ „aus sich heraus originell“ bzw. eine „fantasievolle Wortbildung“ und wurde für eintragungsfähig befunden (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 16/11 – dierechtler) Anmerkung: Für jemanden, der offensichtlich keine Fantasie hat, ist die angemeldete Marke „wahrhaftig fantasievoll“. Aus meiner Sicht eine absolute Fehlentscheidung.
Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken und im Bereich der Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 06.12.2011, Az. 27 W (pat) 521/11 – HUSKY/ALASKAHUSKY).
Nach Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts besteht zwischen den Marken „MOBIL“ und „MAKS MOBIL“ im Bereich der Klassen 35 und 37 Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 08.03.2012, Az. 29 W (pat) 51/11 – MOBIL/MAKS MOBIL).
Nachfolgendes Nahtmuster ist „gängig“ und deshalb keine Marke „Die Form des angemeldeten Zeichens entspricht nämlich der gängiger aufgesetzter Taschen. Bei der Linienführung auf dem als Tasche wirkenden Untergrund handelt es sich um ein aus einfachsten Gestaltungsmitteln hergestelltes Muster mit Rahmen.“ (BPatG, Beschl. v. 31.01.2012, Az. 27 W (pat) 586/10 – Nahtmuster)
Das „Dortmunder U“ wird keine Wortmarke betreffend zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 18, 21, 25, 26, 28, 35, 36, 38, 39, 41, 42 und 43, denn … „Das Dortmunder U kommt als Herstellungs- und Vertriebsstätte der beanspruchten Waren und als Ort der Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen in Betracht. Darin unterscheidet sich das Dortmunder…
Warum heißt diese Nuss-Nougat-Creme einfach „nuss nougat-creme“? Foto: Thomas Felchner Man nennt ein Kind ja auch nicht „Kind“, oder? Apropos: Die Farben „Rot“ und „Schwarz“ kommen mir in diesem Fall irgendwie bekannt vor, Ihnen auch?
Der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) „neutralisiert“ erneut gegen den Rest des BPatG: „Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (…), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 11, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 04: Erdgas, insbesondere einschließlich verflüssigtes Erdgas (LNG), Brenngas und Ölgas; Erdöl; kohlenstoffhaltiger Brennstoff; elektrische Energie; gasförmige und flüssige Brenn-, Heiz-, Kraft- und…
Na klar, Trenchcoat und Hut gehören dem Typen auf nachfolgender, bereits 2010 angemeldeten Pizza-Marke Gehören EURO PIZZA und HALLO PIZZA irgendwie zusammen? Besteht eine Verwechslungsgefahr?