M wie Jugendstil

Und da sage einer, dass deutsche Großkonzerne nicht auch Marke können. So „M“acht Merck nun auf Jugendstil Eine schöne Idee wie ich finde, denn Darmstadt ist bekannt für seine Jugendstilbauten.

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Es ist nicht alles Gold was glänzt

Seriös oder Nichtseriös, das ist hier die Frage. Nachfolgende Bildmarke schützt unter anderem die Dienstleistungen „Dienstleistungen eines Finanzanlagenvermittlers; Dienstleistungen zur finanziellen Vorsorge“. Bescheidenheit ist eben eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr manchmal nicht.

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Sind wir alle nicht ein bisschen 2.0?

Der Zusatz „2.0“ ist markenrechtlich nicht schützbar. Bezüglich dieses Zusatzes heißt es in der Kommune 2.0-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) wie folgt. „Der weitere Bestandteil, die Ziffernkombination „2.0“ wird nicht zuletzt in der IT-Branche, der die Dienstleistungen der Klassen 35 und 38 größtenteils zugeordnet werden können, vom Verkehr als eine typische Versionsbezeichnung aufgefasst. Darüber hinaus hat…

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Dieser Tipp kostet nichts

Ich weiß, er gibt nicht gern Auskunft über sein fotografisches Können. Aber wenn Sie ihn am 25.11.2015 in Bautzen beim „Themenabend Fotorecht“ treffen, dann fragen Sie ihn doch mal nach seinen Fotos bei FLICKR. Aber bitte verraten Sie ihm nicht, dass Sie den Tipp von mir bekommen haben. P.S.: Lieber Frank, Ich wünsche Dir ein…

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Mensch, fahr’s Auto weg

Marken sind ja grundsätzlich so geschützt, wie sie angemeldet wurden. Auch bei der Kollisionsprüfung vergleicht man zunächst die Marken in ihrer maßgeblichen Gesamtheit, um sich dann die Frage zu stellen, ob es prägende Bestandteile gibt. Daher sollte man sich vor Anmeldung einer Marke immer die Frage stellen, was genau eigentlich markenrechtlich geschützt werden soll. Daher…

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Bitte etwas MehrCurry, Freddy

Wenn er noch leben würde, könnte Freddie Mercury im Freddy MehrCurry eine Currywurst mit mehr Curry essen. Echt scharf. WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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Voll geflasht!

Manche machen sich Markenfindung offensichtlich (zu) einfach: Gesicht auf’n Kopierer, flash, fertig ist die (vermeintliche) Marke. Da kann man nur sagen: Voll geflasht! WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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Schluss mit bissig

Was ist denn da bei Henkel los. Mit nachfolgender Krokodil-Marke beweist Henkel echt Humor. Für „Klebebänder“ ist die Marke mehr als aussagekräftig. WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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Fair, menschlich und mitunter nah am Markenverletzter

Der Bundesgerichtshof (BGH) legte dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheing Ist Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Bankinstitut in einem Fall wie dem Ausgangsverfahren gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über…

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Sind wir nicht alle ein bisschen ROFLASTC

Ich weiß, dass Markenfindung ein echt schwieriges Thema ist. Bei mancher „Marken-Kreation“ hätte ich gern mal Mäuschen gespielt und dem Urheber in den Kopf geschaut um seine Gedankengänge zu verfolgen. Was mag sich wohl derjenige gedacht haben, der folgende im Markenblatt Heft 38 des DPMA veröffentlichte Wortmarke kreiert hat. Ich meinerseits fühle mich bei ihrer…

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