LIGHT live vs. LIGHTYLIFE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und LIGHTYLIFE betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 106/08 – LIGHT live/LIGHTYLIFE).

Share

Keep reading

Scout 24 u.a. vs. Snapscouts

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Scout 24 und Snapscouts im Bereich einiger in Klassen 16, 35 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 26 W (pat) 21/09 – Scout 24/Snapscouts)

Share

Keep reading

AlicanteNEWS 02/2010

In den heute erschienen AlicanteNEWS 02/2010 informiert das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) den interessierten Leser über allgemeine und besondere Themen zum gewerblichen Rechtsschutz und rund um das HABM. Der Newsletter ist auch als PDF einsehbar. Viel Spaß bei der Lektüre.

Share

Keep reading

rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 08

Am 24.02.2010 ist das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 08 erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei…

Share

Keep reading

D2 vs. D21

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken D2 und D21 im Bereich einiger in Klasse 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 25/09 – D2 vs. D21) Anmerkung: Interessant sind die Ausführungen des Senats zur Nicht-Erstattung geltend gemachter Fahrtkosten. Diesbezüglich heißt es in der Entscheidung wie folgt:…

Share

Keep reading

Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Stern und betreffend einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 49/09 – Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN).

Share

Keep reading

beauty24.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 16, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 48/09 – beauty24.de).

Share

Keep reading

Titelschutzanzeiger Nr. 961

Der Titelschutzanzeiger Nr. 961 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…

Share

Keep reading

freenet iPhone

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke freenet iPhone für einzelne Dienstleistungen der Klasse 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 26 W (pat) 6/09 – freenet iPhone).

Share

Keep reading

medieval

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke medieval für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2010, Az. 27 W (pat) 114/09 – medieval).

Share

Keep reading

German Poker Players Association

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke German Poker Players Association für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 28, 41 und 43 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 139/09 – German Poker Players Association).

Share

Keep reading

Passion

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Passion für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klasse 16, 28 und 35 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 178/09 – Passion).

Share

Keep reading