Granny-Smith
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist der Löschungsantrag gegen die unter dem Az. 306280426 im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragene Bildmarke Foto: http://register.dpma.de zurückzuweisen (BPatG, Beschl. v. 09.09.2010, Az. 30 W (pat) 96/09 – Granny-Smith). Die Marke schützt die in Klasse 44 eingruppierte Dienstleistung „Dienstleistungen eines Zahnarztes“. In der Begründung heißt es…