Alarmglocke
Kleine Anmerkung zu vorgenannter BPatG-Entscheidung (Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 16.04.2026, Az. 29 W (pat) 510/23 – Wappen des ehemaligen Königreichs Sachsen) und der gegenständlichen PROVIDENTIAE MEMOR-Markenanmeldung. Diese Flagge wird von der Kleinpartei „Freie Sachsen“ benutzt. Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 12.05.2026 (siehe den Artikel „Hartung gewinnt erste Runde“), wird diese
„vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.“
und ist, so die FAZ, ein
„Sammelbecken von Neonazis, „Querdenkern“ und ehemaligen NPD-Kadern.“
Wenn man die Flagge mit dem Schriftzug „PROVIDENTIAE MEMOR“ also irgendwo sieht, sollte dies bei allen Demokraten, die dem Grundgesetz verpflichtet sind, entsprechende Alarmglocken läuten lassen.