Unterscheidungskraft von Wortmarken
In der Flinkster-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) beschäftigt sich der Senat insbesondere mit der Frage, wann einer angemeldeten Wortmarke die Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Hierzu heißt es in der Entscheidungsgründen wie folgt: „Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke,…