IBIP – International Bureau for Intellectual Property
In dem Artikel „Die Seuche“ hatte ich über Firmen berichtet, die markenrechtliche Dienstleistungen anbieten, die – markenrechtlich gesehen – in der Regel entweder völlig nutzlos („Eintrag in ein Register“) oder völlig überteuert („Verlängerung der Schutzdauer“) sind.
Heute stelle ich Ihnen in diesem Zusammenhang die „IBIP – International Bureau for Intellectual Property“ vor:
Die IBIP – International Bureau for Intellectual Property gehört zu den Firmen, die, wie nachfolgendes Schreiben an eine Mandantin von PKL Keller Spies Partnerschaft
zeigt, Inhabern von IR-Marken anbietet, ihre Marke in ein „firmeneigenes Register“ einzutragen um die Marken-Daten zu veröffentlichen. Dieser Eintrag hat mit dem Markenanmeldeverfahren nichts zu tun und ist – markenrechtlich gesehen – schon deswegen völlig sinnlos, weil diese Daten im „Register der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowieso öffentlich einsehbar sind. Der – völlig sinnlose – Eintrag in dieses „firmeneigene Register“ kostet aber sage und schreibe „1.537,10 EUR“.
Anmerkung:
Siehe hierzu auch folgende Artikel: