1 Million …
… Markenanmeldungen konnte die WIPO am 11.05.2009 verzeichnen. Glücklicher Anmelder war die österreichische Firma Grüne Erde GmbH. Herzlichen Glückwunsch.
… Markenanmeldungen konnte die WIPO am 11.05.2009 verzeichnen. Glücklicher Anmelder war die österreichische Firma Grüne Erde GmbH. Herzlichen Glückwunsch.
Das DPMA startet heute seinen neuen Internetservice „DPMAregister“. Vor diesem Hintergrund können unter der URL http://www.register.dpma.de ab sofort gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts Registerdaten Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblätter Rechts- und Verfahrensstandsinformationen regelmäßige, systematische Informationen zu neu veröffentlichten Schutzrechten im Rahmen eines Monitorings abgerufen werden. Der Service DPMAregister fasst die Funktionen der bisherigen…
Laut Mitteilung Nr. 1/09 der Präsidentin des DPMA vom 12.03.2009 veröffentlicht das DPMA ab der 18. Publikationswoche 2009 (Veröffentlichungstag 30.04.2009) seine amtliche Publikation „Markenblatt“ nur noch über die neue Internetplattform DPMAregister und nicht mehr über DPMApublikationen. Das DPMA hat sich die Bezeichnung „DPMAregister“ selbst als Marke schützen lassen. Sie ist unter dem Az. 30771077.7 im…
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.
Mit einem Festakt in München hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts Dr. Jürgen Schade in den Ruhestand verabschiedet und seine Nachfolgerin Cornelia Rudloff-Schäffer in ihr Amt eingeführt.
Gemäß einer aktuellen Mitteilung der World Intellectual Property Organization (WIPO) verlängert sich Frist zur Einreichung einer vorläufigen Ablehnung des Schutzes betreffend Oman von einem Jahr auf 18 Monate. Die Regelung tritt am 12.03.2008 in Kraft.
Das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) tritt zugunsten Bosnien-Herzegovinas am 27.01.2009 in Kraft.
Mit einer aktuellen Mitteilung informiert das Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) darüber, dass die Markenverordnung (MarkenV) vom 11.05.2004 (BGBl. I S. 872) durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 15.10.2008 (BGBl. I S. 1995) mit Wirkung vom 01.11.2008 geändert wurde.
Mit obiger Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass es künftig in laufenden Widerspruchsverfahren bei den betreffenden Widersprechenden anfragen wird, ob Gegenstände und Unterlagen, die zum Nachweis der Benutzung einer Widerspruchsmarke an das DPMA übermittelt wurden, nach Abschluss des Verfahrens zurückgefordert werden.
Mit oben genannter Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass für Markeneintragungen, die ab 01.11.2008 erfolgen, Farburkunden versendet werden, sofern die Markendarstellung Farben enthält.
In einem aktuellen Hinweis informiert das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass ab 01.09.2008 Änderungen in Bezug auf das Verfahren zur internationalen Registrierung von Marken in Kraft treten bzw. jetzt getreten sind. Demzufolge wird die Sicherungsklausel in Art. 9sexies des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zum 01.09.2008 aufgehoben.