DPMAregister startbereit

Laut Mitteilung Nr. 1/09 der Präsidentin des DPMA vom 12.03.2009 veröffentlicht das DPMA ab der 18. Publikationswoche 2009 (Veröffentlichungstag 30.04.2009) seine amtliche Publikation „Markenblatt“ nur noch über die neue Internetplattform DPMAregister und nicht mehr über DPMApublikationen.

Das DPMA hat sich die Bezeichnung „DPMAregister“ selbst als Marke schützen lassen. Sie ist unter dem Az. 30771077.7 im Register des DPMA eingetragen und schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse 09: Computersoftware (gespeichert); Computersoftware (herunterladbar); elektronisch herunterladbare oder auf Datenträgern gespeicherte Publikationen; elektronisch herunterladbare oder auf Datenträgern gespeicherte Daten;

Klasse 16: Druckereierzeugnisse;

Klasse 35: Büroarbeiten im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes; Buchführung im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes; Gebührenabrechnungsdienste im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes;

Klasse 38: Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; Vermietung von Zugriffszeiten auf Datenbanken im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes;

Klasse 41: Unterricht; Aus- und Weiterbildung; Veröffentlichung von Druckschriften im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes (ausgenommen für Werbezwecke), auch in elektronischer Form;

Klasse 42: Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung; Vermietung von Programmen für die Datenverarbeitung; Bereitstellung von Suchmaschinen für das Internet; Nachforschungen und Recherchen in Datenbanken und im Internet für Wissenschaft und Forschung;

Klasse 45: Nachforschungen und Recherchen in Datenbanken und im Internet für gewerbliche Schutzrechte; Erteilung von Registerauskünften zu gewerblichen Schutzrechten; Lizenzierung von Programmen für die Datenverarbeitung; Hilfe bei Behördengängen für die Anmelder von gewerblichen Schutzrechten; Prüfung von gewerblichen Schutzrechten; Prüfung von und Verfahrensberatung für gewerbliche Schutzrechte.

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