Mitteilung Nr. 09/08
Mit oben genannter Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass für Markeneintragungen, die ab 01.11.2008 erfolgen, Farburkunden versendet werden, sofern die Markendarstellung Farben enthält.
Vorsorglich wird, so das DPMA, darauf hingewiesen, dass Qualitätsverluste bei der farbigen Wiedergabe der Markendarstellung nicht ausgeschlossen werden können, da die Urkunden im Massendruckverfahren erstellt werden würden. Eine korrigierte Urkunde könne nur in Ausnahmefällen erstellt werden, wenn sich durch Fehler beim Druck der kennzeichnende Charakter der Marke verändert habe.
Quelle: http://www.dpma.de