Wortmarke „Fanlaib“ ist für Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fanlaib für einzelne Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 27/09 – Fanlaib).