Berry Dessert
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Berry Dessert für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 77/09 – Berry Dessert).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Berry Dessert für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 77/09 – Berry Dessert).
Der Widerspruch aus der Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de gegen die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de hatte Erfolg, da nach Auffassung der Richter zwischen einzelnen Waren der Klassen 06, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 34 und der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 28.09.2009, Az. 27 W (pat) 134/08 – dynamo Dresden „D“/Dynamo…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 21, 24 und 25 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.01.2010, Az. 27 W (pat) 241/09 – In Kölle doheim).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 21, 24 und 25 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.01.2010, Az. 27 W (pat) 250/09 – In Kölle jebore).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quadro und quadroGRÜN betreffend einzelne Waren der Klasse 19 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 84/09 – Quadro/quadroGRÜN).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke TRIO für einzelne Waren der Klasse 06 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.01.2010, Az. 28 W (pat) 96/09 – TRIO).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Turkey Today für einzelne Waren der Klasse 16 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 25/09 – Turkey Today).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Farbmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 05 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 30 W (pat) 48/08 – blau (Pantone 647 C), grau (Pantone 653 C)).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MyEngines für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 29.01.2010, Az. 30 W (pat) 52/07 – MyEngines).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke LEBEN IST BEWEGUNG für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 28, 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 33 W (pat) 136/08 – LEBEN IST BEWEGUNG).
Meldet man eine Wortmarke an und weist das Deutsche Patent- und Markenamtes (DPMA) den Anmelder darauf hin, dass die Wortmarke (offensichtlich) nicht eintragungsfähig ist, stellt sich für den Anmelder immer die Frage, ob er die Anmeldung zurücknehmen oder einen Zurückweisungsbeschluss gegen sich ergehen lassen soll. Beides hat Vor- und Nachteile. Die Zurückweisung hat zur Folge,…
Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 11, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Foto: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse 21: Behälter für Haushalt und Küche Anmerkung: Diese Marke passt offensichtlich nicht in jeden Haushalt/jede Küche, sondern nur in die aus dem 15. Jahrhundert. Deswegen ist…