ProBio Cult. vs. ProBio-Kid

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken ProBio Cult und ProBio-Kid im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 39/09 – ProBio Cult./ProBio-Kid)

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TCard vs. TCAR

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TCard und TCAR betreffend Dienstleistungen der Klasse 36 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 131/08 – TCard vs. TCAR). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig).

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Sales Catalog

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Sales Catalog für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 37, 38, 41 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 14/08 – Sales Catalog).

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Farewell Blues Agentur für Trauermusik

Hinter jeder Marke steckt immer eine bestimmte Idee/ein bestimmtes Projekt. Hinter der unter dem Az. 3020090391017 angemeldeten Wortmarke „Farewell Blues Agentur für Trauermusik“ steckt die Idee, Beerdigungen einen musikalischen, emotionalen und kulturell ansprechenden Rahmen zu geben. Anstatt Stille soll in Zukunft Jazz, Blues oder Gospelmusik auf den Friedhöfen erklingen. Nähere Informationen zu „Farewell Blues Agentur…

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Fußball mit Staatswappen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 35 eintragungsfähig, der Eintragung steht insbesondere nicht das absolute Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG entgegen (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 33 W (pat) 32/07 – Fußball mit Staatswappen). In den Entscheidungsgründen…

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FAMILIENFONDS protected assets

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig und für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 42 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 51/08 – FAMILIENFONDS protected assets).

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fahrer-umfrage.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 35 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 68/10 – fahrer-unfrage.de).

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SOFT ICE GUMS vs. Ice-Gums

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SOFT ICE GUMS und Ice-Gums im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 25 W (pat) 29/09 – SOFT ICE GUMS/Ice-Gums) In der Entscheidung heißt es zur „selbständig kennzeichenden Stellung eines nicht prägenden Bestandteils“ auszugsweise wie folgt:

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Klickerwasser

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 09, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt unter anderem folgende Waren: Klasse 32: Limonaden, Tafel- und Mineralwässer und kohlensäurehaltige wie -freie alkoholfreie Getränke Klasse 33: alkoholische Mischgetränke, außer Biere Anmerkung: „Was möchten Sie trinken?“ – „Bitte…

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CHOCOLATERIA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHOCOLATERIA für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 70/09 – CHOCOLATERIA).

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SchliessAb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SchliessAb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 14, 37, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 30 W (pat) 45/09 – SchliessAb).

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