Klickerwasser
Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 09, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Quelle: http://register.dpma.de
Die Marke schützt unter anderem folgende Waren:
Klasse 32:
Limonaden, Tafel- und Mineralwässer und kohlensäurehaltige wie -freie alkoholfreie Getränke
Klasse 33:
alkoholische Mischgetränke, außer Biere
Anmerkung:
„Was möchten Sie trinken?“ – „Bitte ein Klickerwasser“. Die Marke klingt so gut, dass man sie aussprechen möchte.