Wenn es nicht so traurig wäre

Die Beschwerdeführer hatten die Beschwerdegebühr nicht fristgemäß überwiesen und dies wie folgt begründet: „Mit Begründung vom 11. September 2012 hat der Beschwerdeführer zu 2) ausgeführt, es sei den Beschwerdeführern nicht geläufig gewesen, dass die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerdefrist habe eingezahlt werden müssen. Der Beschwerdeführer zu 2), der die Beschwerde federführend bearbeitet habe, sei nach einem…

Share

Keep reading

Manchmal ist Schwäche nicht schlecht

Welche Konsequenzen es hat, wenn eine Widerspruchsmarke in seiner Kennzeichnungskraft „geschwächt“ aber nicht „auf ein Minimum reduziert“ ist, kann man in der CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 20.09.2012, Az. 25 W (pat) 511/11 – CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties) nachlesen. Wäre der Schutzbereich des Bestandteils „Softies“ auf ein Minimum reduziert und nicht nur geschwächt gewesen, wäre…

Share

Keep reading

Tipp des BPatG zur Formulierung des WDVZ

Die Frage, ob im Rahmen der Markenanmeldung die Bezeichnungen der Klassifikation von Nizza verwendet werden müssen, beantwortet der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Sage Shop-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.09.2012, Az. 29 W (pat) 529/12 – Sage Shop) wie folgt: Die mit einer Markenanmeldung beanspruchten Waren und Dienstleistungen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3…

Share

Keep reading

Die Marke mit dem haarigen Potential

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 44, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes…

Share

Keep reading

Grips-Gymnastik für Augsburger-Fußballfans

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 43, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);…

Share

Keep reading

Lupenreine Entscheidung

Einzig wegen dem winzigen „W“ (sehen Sie’s) ist nachfolgende Wort-/Bildmarke ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen worden (BPatG, Beschl. v. 12.09.2012, Az. 26 W (pat) 533/11 – WINZERGLÜHWEIN). Die Richter meinten, das „W“ würde „nicht übersehen werden“. Was meinen Sie? Ich meine, mit Lupe bestimmt nicht.

Share

Keep reading

Motive gibt’s nicht nur im Tatort

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind nachfolgende Bildmarken trotz teilweiser Warenidentität („Bier“) nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.08.2012, Az. 26 W (pat) 28/12 – Destillationsapprat/Destillationsapprat). Die bloße Möglichkeit, dass in zwei bildlich verschiedenen Abbildungen dasselbe Motiv erkannt werde, reiche für eine markenrechtlich relevante begriffliche Ähnlichkeit nicht aus.

Share

Keep reading

Konkurrenz für dm

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 40, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 35: Dienstleistungen des Einzelhandels mit folgenden Waren: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel…

Share

Keep reading