Die bayerische Antwort auf die Hells Angels

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 41, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

ALM ROCKER
Az. 3020120432573


Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:

„Klasse(n) Nizza 41:
Unterhaltung“

Anmerkung:

Die bayerische Antwort auf die Hells Angels.

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