Es liegt nahe, …

… Ihnen mit der wohl bekanntesten „Osterhasen-Marke“ Quelle: http://register.dpma.de „fröhliche Ostern“ zu wünschen. Die 3D-Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 30: Schokolade, Schokoladewaren Anmerkung: Beim KONSUM um die Ecke war er bereits (fast) ausverkauft. Zwei habe ich mir noch sichern können.

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Müde Marke

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 16, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 34:…

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Ungefähr 50 zu 50

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die abstrakte Farbmarke Foto: http://register.dpma.de mangels grafischer Darstellbarkeit (§ 8 Abs. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.04.2011, Az. 26 W (pat) 12/10 – Blau-Silber). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: “In der hier zu beurteilenden Anmeldung fehlen konkrete Festlegungen zum quantitativen Verhältnis der Farben zueinander (Voraussetzung…

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Geometrische Struktur mit einer goldenen Farbgebung

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die sonstige Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Nizza Klasse 12 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.02.2011, Az. 28 W (pat) 501/10 – bestimmte geometrische Struktur mit einer goldenen Farbgebung). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: “…

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Caspar David Friedrich’s „Segelschiff“ wird ’ne Marke

Das Gemälde mit dem Titel „Segelschiff“ Quelle: http://register.dpma.de von Caspar David Friedrich (1774-1840) wird ’ne Marke. Diese wurde am 10.03.2011 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) unter dem Az. 3020100661313 eingetragen. Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen…

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Sprechendes Zeichen

Die Biber-Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de ist, was die Waren „Bilder; Bücher; Kalender; Kataloge; Papier; Prospekte; Zeichnungen; Zeitschriften; alle vorstehenden Waren der Klasse 16 nur für Publikationen auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens“ angeht, nach Auffassung des 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 01.03.2011, Az. 24 W (pat) 18/10 – Biber) ein „sprechendes Zeichen“.…

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Positiver Disclaimer

Der Disclaimer („Ausnahmevermerk“) „alle vorstehenden Waren der Klasse 16 nur für Publikationen auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens“. ist vom 24. Senat des Bundespatentgerichts mit folgender Begründung „Der neugefasste Ausnahmevermerk, der nunmehr in zulässiger Weise (positiv) angibt, auf welchen Produktbereichen die Waren zum Einsatz kommen sollen, ist beachtlich (…). Er bezieht sich, wie…

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Der mit dem Bauch tanzt

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 15, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; Lehr- und…

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Meridianartig unterteilter schwarzer Halbkreis

Mit der Begründung „Der Planet Erde wird durch die Abbildung eines Globus mit eingezeichneten Längen- und Breitengraden dargestellt, der sich von den Darstellungen anderer Globen deutlich unterscheidet, wie eine Internetrecherche mit den Suchbegriffen „Globus“ und „Erdkugel“ unter www.google.de/images ergeben hat. Im Gegensatz zu den üblichen Gestaltungen zeigen die von schwarzen Gewässermassen umgebenen, in unterschiedlichen Grautönen…

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2dry = to dry

In der cover2dry-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 30 (pat) 19/10 – cover2dry) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Wortmarke „cover2dry“ betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 11 vom Verkehr mit „cover to dry“, also „Abdeckung zum Trocknen“ verstanden werde, so dass der Marke die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs.…

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Versuchen Sie es mal

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 14, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 09: Brillengläser Anmerkung: Wie würden Sie diese Marke aussprechen? Versuchen Sie es mal.

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Enttäuschung once again

Nachdem das Bundespatentgericht (BPatG) die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) für nicht eintragungsfähig erachtet hatte (siehe den Artikel „Europas Erstes Porzellan“, wies der Bundesgerichtshof (BGH) auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH mit Beschluss vom 13.01.2011…

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