Bad Saarow – Die Marke
Was ist schöner. Die unter dem Az. 303340096 eingetragene Wort-/Bildmarke oder die Realität. Wie die aussieht, erfahren Sie nach dem Mittagessen!
Was ist schöner. Die unter dem Az. 303340096 eingetragene Wort-/Bildmarke oder die Realität. Wie die aussieht, erfahren Sie nach dem Mittagessen!
Das angemeldet Zeichen „Backe Backe“ ist lediglich betreffend die Waren „Speiseeis, Kühleis“ und die Dienstleistungen „Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten“ nicht aber betreffend die Waren „Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen; Gewürze; Döner in Pide und Burger (belegte…
Gegenüber dem Mainzer Dom befindet sich ein weiterer Weinmarken-Klassiker: Die Sektkellerei Kupferberg Foto: Thomas Felchner deren bekannteste Marke wohl „KUPFERBERG GOLD“ ist. Die Kellerei und die Marke gehören nunmehr zur/der Henkell & Co. Sektkellerei KG. Der Claim zur Marke „KUPFERBERG GOLD“ lautet nach wie vor: „EINE DER SCHÖNSTEN LAUNEN DER WELT“
So schön wie das Kloster ist auch das Etikett des Kloster-Weines Foto: Thomas Felchner Unter dem Az. 301437092 findet sich hierzu nachfolgende Wort-/Bildmarke
Das Daumen-Hoch-Zeichen in der Wort-/Bildmarke „arbeitskleidung-billiger.de“ sei mit der Folge „so üblich, dass sie sogar in Textverarbeitungsprogrammen standardmäßig angeboten werde“ „Zu dem Daumen-Hoch-Zeichen hat die Markenstelle zutreffend darauf verwiesen, diese Art der Darstellung sei so üblich, dass sie sogar in Textverarbeitungsprogrammen standardmäßig angeboten werde. Auch finden sich im Internet zahlreiche zum Download bereitgestellte entsprechende Graphiken.…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 21, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 29: Milch und Milchprodukte, insbesondere Käse“ Anmerkung: Weißer als „Der weiße Hai“!
Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) besteht zwischen den Marken „Romana“ und „Die Romanas“ trotz teilweiser Identität und durchschnittlicher Ähnlichkeit einzelner Waren der Klasse 09 und 16 (auch) keine (sprachliche) verwechslungsgefährliche Ähnlichkeit (BPatG, Beschl. v. 03.04.2012, Az. 27 W (pat) 507/11 – Romana/Die Romanas). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Auch…
Mit Beschluss vom 13.03.2012 entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass die Wortmarke „Dermatologikum“ im Bereich der Nizza-Klassen 03, 36, 41, 42 und 44 zu löschen sei (BPatG, Beschl. v. 13.03.2012, Az. 24 W (pat) 61/09 – Dermatologikum). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Das Markenwort „Dermatologikum“ ist abgeleitet von dem Fachterminus „Dermatologie“, der die…
Ein Fußballspiel dauert in der Regel 90 Minuten. Eine Fußballmannschaft besteht in der Regel aus elf Mitspielern. Da lag es nahe, eine Webseite nebst Digitalradio mit dem Schwerpunkt Fußball „90elf“ zu nennen. Diese Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 09: Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, DVDs, CDs, Minidiscs und andere Bild- und Tonträger, soweit in Klasse…
Auch nicht schlecht: Die Wort-/Bildmarke „XYXY“ die folgende Waren „Klasse(n) Nizza 30: Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Mehle und Getreidepräparate (ausgenommen Futtermittel), Teigwaren, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Schokoladenwaren, Süßwaren; Konfekte, Pralinen, Pralinen gefüllt mit Spirituosen oder Wein, Zuckerwaren, Eiskonfekt, Bonbons, Marzipan; Speiseeis, Honig, Pudding, Hefe, Müsliriegel; Backpulver, Salz, Senf, Essig, Soßen (Würzmittel);…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 20, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 14: Schmuck und Schmuckwaren aus Filz (Schafwolle), Glas, Papier, Kunststoff, Naturmaterialien (Muscheln, Kieselsteine, Schmucksteine, Holz, Sand), Silber und unedlen Metallen, Halsschmuck (Ketten, Colliers, Halsbänder, Halsreifen, Kettenanhänger,…
Die angemeldete Wortmarke „Gummibärchen“ ist nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) betreffend die Waren „Reis, Brot, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Soßen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis, Cornflakes, Getreideflocken, Haferflocken, Ketchup (Soße), Müsli, Nudeln, Popcorn, Puffreis, Tortillas, Zwieback, Nüsse.“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.04.2012, Az. 25 W (pat) 531/11 – Gummibärchen). Insbesondere bestehe keine Täuschungsgefahr…