Daumen runter für Daumen hoch

Das Daumen-Hoch-Zeichen in der Wort-/Bildmarke „arbeitskleidung-billiger.de“

arbeitskleidung-billiger.de
Az. 3020100642793
sei mit der Folge „so üblich, dass sie sogar in Textverarbeitungsprogrammen standardmäßig angeboten werde“

„Zu dem Daumen-Hoch-Zeichen hat die Markenstelle zutreffend darauf verwiesen, diese Art der Darstellung sei so üblich, dass sie sogar in Textverarbeitungsprogrammen standardmäßig angeboten werde. Auch finden sich im Internet zahlreiche zum Download bereitgestellte entsprechende Graphiken. Auch sonst kann die Gestaltung des angemeldeten Zeichens keine Unterscheidungskraft begründen. Sie weist keine den Schutz begründende Komplexität auf. Die überlappende dreidimensionale Anordnung des Daumens sowie die abgebildete Hand wirken in ihrer Gesamtheit nicht hinreichend eigentümlich, um sich dem Publikum als betriebliches Unterscheidungsmittel einzuprägen. Diese Graphik enthält lediglich eine Bekräftigung, Bejahung bzw. eine Geste, die „alles in Ordnung“ signalisiert.“

dass die Richter, was die Eintragungsfähigkeit der Marke insgesamt anging, den Daumen nach unten richteten.

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