Nicht 4711 sondern 90elf

Ein Fußballspiel dauert in der Regel 90 Minuten. Eine Fußballmannschaft besteht in der Regel aus elf Mitspielern. Da lag es nahe, eine Webseite nebst Digitalradio mit dem Schwerpunkt Fußball „90elf“

90elf
Az. 3020080578645
zu nennen. Diese Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

„Klasse(n) Nizza 09:
Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, DVDs, CDs, Minidiscs und andere Bild- und Tonträger, soweit in Klasse 9 enthalten; optische Datenträger, Magnetdatenträger, Speicher für Datenverarbeitungsanlagen
Klasse(n) Nizza 16:
Papier, Pappe, Druckereierzeugnisse
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidung einschließlich Kopfbedeckungen
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung und Marketing für Dritte, insbesondere Werbung im Rundfunk, via SMS, Onlinewerbung in einem Computernetzwerk (Internet) und in anderen Medien, Werbeberatung, Vermittlung von Werbezeiten, Gestaltung von Werbespots und Werbeanzeigen, Werbung durch Bonussysteme; Geschäftsführung und Unternehmensverwaltung, insbesondere in den Bereichen Rundfunk und Werbung, Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung auch im Wege elektronischer Post; Telefonakquise (Kundenwerbung); inhaltlich-analytische Auswertung von Kurznachrichten (SMS) für Marktforschung und Werbezwecke
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation, insbesondere Ausstrahlung, Sendung und Weitersendung von Rundfunkprogrammen und Werbung, auch durch Draht-, Kabel- und Satellitenfunk sowie über das Internet und durch ähnliche technische Einrichtungen; Empfang, Weiterleitung und Ansagen in Telekommunikationsnetzen, Telekommunikation durch globale und lokale Netze einschließlich Übermittlung von Nachrichten über Telefondienste und Mobil-Funktelefondiensten sowie mittels elektronischer Nachrichtenübermittlung, jeweils insbesondere zu Werbezwecken; Bereitstellen eines Webportals
Klasse(n) Nizza 41:
Rundfunkunterhaltung, Produktion von Hörfunkprogrammen bildender, unterrichtender und unterhaltender Art, Organisation und Durchführung von Musik- und Unterhaltungsdarbietungen, insbesondere Konzerten, Tanzveranstaltungen, Bällen; Veranstaltung von Wettbewerben im Bildungs-, Unterrichts-, Unterhaltungs- und Sportbereich; Organisation und Produktion von Shows, insbesondere von Bühnenshows zur Verbreitung in Medien jeglicher Art und auf bespielten Ton- und Bildträgern
Klasse(n) Nizza 42:
rundfunktechnische Beratung, Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Rundfunk über das Internet, aber auch im Zusammenhang mit Werbedienstleistungen im Bereich der multimedialen Kommunikation“

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