Passiflora

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 16, 29, 30, 32 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 87/09 – Passiflora).

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WECO vs. VI.KO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WECO und im Bereich einiger in Klasse 09 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können und weil sie auch sonst nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 62/07 – WECO/VI.KO)

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LIGHT live vs. LIGHTYLIFE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und LIGHTYLIFE betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 106/08 – LIGHT live/LIGHTYLIFE).

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Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Stern und betreffend einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 49/09 – Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN).

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beauty24.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 16, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 48/09 – beauty24.de).

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DST

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 09 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.12.2009, Az. 27 W (pat) 195/09 – DST).

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MAGICSPORT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die IR-Wort-/Bildmmarke für einzelne Waren der Klassen 16 und 28 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 206/09 – MAGICSPORT).

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it.mta

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 110/09 – it.mta).

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GALERIA vs. Galerie

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken GALERIA und betreffend einzelne Waren der Klassen 02 und 16 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2019, Az. 29 W (pat) 38/09 – GALERIA/Galerie).

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D-Link vs. Q-Link

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der gemeinsamen Klasse 09 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 82/09 – D-Link/Q-Link).

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it.cadpilot

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.cadpilot). Anmerkung: Vgl. hierzu insbesondere die Entscheidung BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood

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TV Spielfilm

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klasse 09, 16, 25, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 154/09 – TV Spielfilm). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „In ihrer Gesamtheit fehlt der angemeldeten Marke nicht jegliche Unterscheidungskraft. Unter…

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