LADIESFIRST.TV

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke LADIESFIRST.TV für einzelne Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 57/08 – LADIESFIRST.TV).

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aromair vs. aromell

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und aromell betreffend Waren der Klasse 3 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.11.2009, Az. 24 W (pat) 73/08 – aromair/aromell).

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medi.eu vs. med1BOX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken medi.eu und med1BOX im Bereich einiger in Klassen 5, 9 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.07.2009, Az. 26 W (pat) 13/09 – medi.eu/med1BOX)

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Maxl Bräu vs. max Pilsener

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Maxl Bräu und betreffend Waren der Klasse 32 verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.09.2009, Az. 26 W (pat) 93/09 – Maxl Bräu/max Pilsener).

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Inforce vs. IFORCE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Inforce und IFORCE im Bereich einiger in Klassen 9 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 30 W (pat) 69/08 – Inforce/IFORCE)

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Caffeo vs. Caffesso

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Caffeo und Caffesso im Bereich einiger in Klasse 11 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 45/08 – Caffeo/Caffesso)

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Grafenau

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Grafenau für einzelne Waren der Klasse 33 nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 30.09.2009, Az. 26 W (pat) 38/09 – Grafenau).

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Российская

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke (übersetzt: „Die Russische …“ oder „… die aus Russland“) für einzelne Waren der Klassen 29 und 30 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG) zu löschen (BPatG, Beschl. v. 15.07.2009, Az. 28 W (pat)…

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Inavigation

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Inavigation für einzelne Waren der Klassen 09, 38 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 30 W (pat) 22/09 – Inavigation).

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ALLFUEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ALLFUEL für einzelne Waren der Klassen 07, 11 und 17 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.05.2009, Az. 28 W (pat) 61/09 – ALLFUEL).

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SUN-PLANET vs. planet sun

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SUN-PLANET und planet sun im Bereich einiger in Klasse 44 genannter Dienstleistungen, nämlich „Betrieb von Sonnenstudios und Solarien“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.10.2009, Az. 30 W (pat) 57/08 – SUN-PLANET/planet sun)

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