Markenanmeldung
Schlechte Wortwahl
Bei dieser Marke könnten kritische Zungen behaupten, dass „Führung“ Assoziationen zu „Führer“ hervorrufen könnte.
Eigentlich nicht, aber irgendwie doch
Mann könnte meinen, dass Veltinchen mit Veltins nichts zu tun hat, wenn nicht dieser Blick wäre.
Ab in den Mixer
Diemarkedieeineklaremarken-botschaftvermittelt-Marke
Diese Marke vermittelt eine klare Markenbotschaft. Sie ist eben eine klasse „Diemarkedieeineklaremarkenbotschaftvermittelt-Marke“.
Marke Welcome
Das Leid der Einen ist manchmal die Marke der Anderen. So ist der „Slogan“ REFUGEES WELCOME nun eine deutsche Marke Geschützt wurde unter anderem „Bekleidungsstücke“, worunter ja beispielsweise auch eine Unterhose fällt. So ist halt (auch) das Markenrecht.
Passend zum Filmstart
Passt wie die Faust auf’s Auge – oder besser: wie der Pfeil zum Bogen – zum Filmstart von „The Revenant – Der Rückkehrer“, die Yukon-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 18.11.2015, Az. 29 W (pat) 34/13 – Yukon) in der es u.a. wie folgt heißt: „Die Annahme, „Yukon“ könne auf den Erbringungsort der Dienstleistungen „Werbung,…
M wie Merck
Nach der „M-Marke“ ist nun auch die neue „Merck-Marke“ im letzten Markenblatt des Jahres 2015 veröffentlicht worden. Ganz im Stil der Jugend.
M wie Jugendstil
Und da sage einer, dass deutsche Großkonzerne nicht auch Marke können. So „M“acht Merck nun auf Jugendstil Eine schöne Idee wie ich finde, denn Darmstadt ist bekannt für seine Jugendstilbauten.
Haste mal ’nen Euro
Da ist die Marke „Der Geldwechsler und seine Frau“ schon besser für „Finanzdienstleistungen“.
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Seriös oder Nichtseriös, das ist hier die Frage. Nachfolgende Bildmarke schützt unter anderem die Dienstleistungen „Dienstleistungen eines Finanzanlagenvermittlers; Dienstleistungen zur finanziellen Vorsorge“. Bescheidenheit ist eben eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr manchmal nicht.
Sind wir alle nicht ein bisschen 2.0?
Der Zusatz „2.0“ ist markenrechtlich nicht schützbar. Bezüglich dieses Zusatzes heißt es in der Kommune 2.0-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) wie folgt. „Der weitere Bestandteil, die Ziffernkombination „2.0“ wird nicht zuletzt in der IT-Branche, der die Dienstleistungen der Klassen 35 und 38 größtenteils zugeordnet werden können, vom Verkehr als eine typische Versionsbezeichnung aufgefasst. Darüber hinaus hat…