A ORGAS-Maß

Die „Ficken-Entscheidung“ des BPatG macht eine Eintragung wie die „The One an Only Oberbayern Selection ORGASMUS“-Marke

Registernummer: 302016031708

markenrechtlich möglich. Was mich jedoch ein wenig wundert ist jedoch, dass das geschützte ORGASMUS-Getränk offensichtlich gern in „Oberbayern“ getrunken wird. Dort trinkt man`s bestimmt in einem „ORGAS-Maß“. Was für eine Gaudi.

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