A ORGAS-Maß
Die „Ficken-Entscheidung“ des BPatG macht eine Eintragung wie die „The One an Only Oberbayern Selection ORGASMUS“-Marke
markenrechtlich möglich. Was mich jedoch ein wenig wundert ist jedoch, dass das geschützte ORGASMUS-Getränk offensichtlich gern in „Oberbayern“ getrunken wird. Dort trinkt man`s bestimmt in einem „ORGAS-Maß“. Was für eine Gaudi.