Na dann, Prost!
In der „51°-Entscheidung“ musste sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage beschäftigen, ob der Marke „51°“ betreffend die Waren der Klasse 31 „land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind“ und der Klasse 33 „Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“, zu denen auch die Produkte Weintrauben, Weinreben und Wein gehören, die Unterscheidungskraft…