Markenschutz bis zum Tod
Mir scheint, diese Marke ist über die Schutzdauer hinaus mit dem Anmelder verbunden, quasi „bis dass der Tod sie scheidet“. Der Anmelder hat aus meiner Sicht eine neue Markenform kreiert, eine „Tätowierungsmarke“. Autsch!
Mir scheint, diese Marke ist über die Schutzdauer hinaus mit dem Anmelder verbunden, quasi „bis dass der Tod sie scheidet“. Der Anmelder hat aus meiner Sicht eine neue Markenform kreiert, eine „Tätowierungsmarke“. Autsch!
Nachdem das Bundespatentgericht der Wortmarke „HELMUT RAHN“ die Eintragung als Marke für Sportbekleidung zugestand, ereilte das gleiche Schicksal nunmehr auch der Wortmarke „Fritz Walter„. So sehr ich Marken auch liebe, so schwer fällt mir zu akzeptieren, dass sich nun „ein Irgendjemand“ die Markenrechte am Namen eines der bekanntesten und verehrtesten Fußballerpersönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte gesichert…
Sorry, kann meinen Opel-Manta derzeit nicht fahren, meine Felgen sind krank und befinden sich zur Genesung in der „Felgenklinik“
Zur Frage, ob ein Eintrag in einem Abkürzungslexikon für die Annahme einer beschreibenden Bezeichnung ausreicht: bb) Darüber hinaus lässt sich nicht feststellen, dass es sich bei dem Wortelement „CERAM“ um eine fachsprachliche Abkürzung für „Keramik“ oder „ceramic“ handelt. Zwar findet sich diese Buchstabenfolge gelegentlich in diesem Sinne in Abkürzungsverzeichnissen. Für die Annahme einer beschreibenden Bezeichnung…
Es geht um die Frage, wann eine Marke „ernsthaft benutzt“ wird. „Die gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG erforderliche Glaubhaftmachung der Benutzung im Sinne von § 294 ZPO muss dabei – anders als der Vollbeweis – nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts führen. Vielmehr genügt es, wenn sich aus den vorgelegten Glaubhaftmachungsmitteln eine überwiegende Wahrscheinlichkeit…
Diese Begründung „c) Die Markenstelle hat nur pauschal behauptet, dass in Wörterbüchernaufgeführten Begriffen und allgemeinverständlichen Angaben wie demAnmeldezeichen die nötige Unterscheidungskraft fehle. Sie hat nicht einmal den Wortsinn des Anmeldezeichens definiert. Auch eine Begründung zu dessen Bedeutungsgehalt im Hinblick auf die zahlreichen Waren und Dienstleistungen des angemeldeten Verzeichnisses fehlt nahezu vollständig. Lediglich zu einer einzigen…
Ein Befangenheitsantrag nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens ist unzulässig. „Die Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs des Beschwerdeführers ergibt sich nämlich schon aus dem Umstand, dass das Beschwerdeverfahren zum Zeitpunkt des Eingangs des Ablehnungsgesuchs am 6. Dezember 2019 bereits vollständig abgeschlossen war (…). Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch aber grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil die beteiligten…
Eine interessante Folge der Corona-Pandemie. Die Wortmarke „PORSCHE“ schützt nunmehr auch Klasse(n) Nizza 05:Desinfektionsmittel; Tücher, getränkt mit Desinfektionsmitteln; antiseptische Präparate; antibakterielle Präparate; Pharmazeutische Erzeugnisse; medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; Diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster; Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke;…
Nach § 42 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG kann ein Widerspruch auf eine geschäftliche Bezeichnung mit älterem Zeitrang nach § 5 in Verbindung mit § 12 MarkenG gestützt werden. Nach § 5 Abs. 1 MarkenG werden als geschäftliche Bezeichnungen nebenWerktiteln auch Unternehmenskennzeichen geschützt. Das sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder…
Ne Marke ist doch besser, als dem lieben Gott zu vertrauen. Gott sei Dank, hat sich der Pfarrer Augustinus Hieber Gedächtnis Verein e.V. auch die Wortmarke „Pfarrer Augustinus Hieber – Segenspfarrer vom Allgäu„, Registernummer 302020105308, gesichert.