Gedankenkino
In der Cndy Brz-Entscheidung beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit dem Phänomen des „Disemvowelings“.
Auszugsweise heißt es in der Entscheidung wie folgt:
„bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden Konsonantenfolgen „Cndy“ und „Brz“ zusammen.
aaa) Beide sind lexikalisch nicht nachweisbar. Gleichwohl ist erkennbar, dass sie durch das Weglassen von Vokalen entstanden sind. Dabei handelt es sich um das Phänomen des sogenannten „Disemvowelings“. Tests haben ergeben, dass das menschliche Gehirn nicht notwendigerweise Vokale für das Verständnis eines Textes bedarf. Die Sprachen des semitischen Sprachkreises wie u. a. Arabisch und Hebräisch kommen völlig ohne Vokale aus (www.wikipedia.de Stichwort „Konsonantenschrift“, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis sowie die Recherchebelege des DPMA). Dieser schriftsprachliche Abkürzungstrend hat sich, wie die Internetrecherchen der Markenstelle und des Senats gezeigt haben, bereits zum Anmeldezeitpunkt, dem 2. Dezember 2017, etabliert (vgl. acht– 8 – milliarden.wordpress.com, „Leben ohne Vokale: Fck, lngsm wrds cht kmplzrt!“, 2014; Bietigheimer Zeitung, Ohne Vokale zur Marke, 18. Juni 2015, vgl. Anlagen 2 und 4 zum gerichtlichen Hinweis).
bbb) Insbesondere in der Tabakbranche wird diese Art der Wortbildung bei der Kennzeichnung der Tabakprodukte benutzt, weil es aufgrund der EU[1]Tabakprodukte-Richtlinie (Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG), die durch das Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG) sowie die Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzV) umgesetzt worden ist, seit dem 20. Mai 2016 nicht mehr erlaubt ist, auf geschmackliche oder aromatische Eigenschaften von Tabakerzeugnissen, wie z. B. Früchte, Gewürze, Kräuter, Alkohol, Süßigkeiten, Menthol oder Vanille hinzuweisen (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/neue-tabak-regeln-gelten-allen-eu-ländern_de, Anlage 5 zum gerichtlichen Hinweis). Die Tabakindustrie hat darauf reagiert und verwendet entweder Zahlen oder Fantasienamen, wie z. B. „Sunshine“ für das Aroma „Citrus-Früchte“ oder „Opal“ für den Geschmack „Traube“, oder sie lässt bestimmte Buchstaben weg, wie z. B. „LMN Fresh“ für „Lemon Fresh“ und „Sweet Meli“ für „Sweet Melon“ (vgl. SHISHA-NET, Al Fakher nur noch Zahlen statt Namen?, 7. April 2017; Shisha-Forum, Was ist mit Nakhla los?, 13. März 2018; SHISHA DELUXE BLOX, Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak, 13. September 2016; Tabaknews, Starbuzz Tobacco 2017; smokestars, 9. Juli 2017, Anlagen 6 – 10 zum gerichtlichen Hinweis).
ccc) Vor diesem Hintergrund hat zumindest der inländische Fachverkehr, dessen Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 – Bostongurka) das Anmeldezeichen als Hinweis auf eine Geschmacksrichtung der Tabakprodukte erkannt. Daher hat er das Anmeldezeichen weder buchstabiert noch im Zusammenhang ausgesprochen, sondern gedanklich Vokale hinzugefügt, um es artikulieren zu können.
(1) Dabei hat er die Konsonantenfolge „Cndy“ um den Vokal „a“ zu „candy“ für „Süßigkeit, Nascherei; Süßwaren; Kandis“, einem dem englischen Grundwortschatz angehörenden Substantiv, das eine sprachliche Nähe zum deutschen Synonym „Kandis“ aufweist, ergänzt, weil andere Vokale keinen sinnvollen deutschen oder englischen Geschmacksbegriff ergeben.
(2) Die Konsonantenfolge „Brz“ hat er durch Einfügung der Vokale „e“ zum englischen Nomen „Breeze“ für „Brise; Hauch; Lüftchen“ vervollständigt. Auch wenn dieses Wort nicht zum englischen Grundwortschatz gehört, ist es zum einen mit der deutschen Übersetzung „Brise“ klanglich fast identisch und zum anderen kann dem am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachverkehr unterstellt werden, dass er Begriffe der Welthandelssprache Englisch kennt und versteht (vgl. BPatG 30 W (pat) 19/17 – Smooth; 30 W (pat) 534/18 – SMARTCORE; 26 W (pat) 536/18 – Slumberzone).
cc) In der Gesamtheit hat der Fachverkehr das angemeldete Wortzeichen „Cndy Brz“ zum Anmeldezeitpunkt daher problemlos mit der englischen Wortfolge „Candy Breeze“ gleichgesetzt und es daher im Zusammenhang mit Tabakwaren im Sinne von „Kandis Hauch/Brise“ und damit als Geschmacksangabe aufgefasst.“