Anmerkung zur Cndy Brz-Entscheidung

Ich tue mich schwer mit der Begründung, dass der Fachverkehr das angemeldete Wortzeichen „Cndy Brz“ zum Anmeldezeitpunkt „problemlos“ mit der englischen Wortfolge „Candy Breeze“ gleichgesetzt und es daher im Zusammenhang mit Tabakwaren im Sinne von „Kandis Hauch/Brise“ und damit als Geschmacksangabe aufgefasst haben soll. Meines Erachtens bedarf dies einer gewissen Häufigkeit und Übung, bevor ein Betrachter dies „problemlos“ bei diesem Markentyp schafft. Ich selbst grübele manchmal Minuten bevor ich ähnliche Marken „entziffere“, bei manchen gelang mir dies gar nicht. So zum Beispiel bei der Marke „KWLRDZY„.

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