Da springt doch das Quadrat im Dreieck

Der Wortmarke

EASY2

(„„EASY im Quadrat“) fehlt die Unterscheidungskraft, so dass Bundespatentgericht (BPatG). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt:

„a) Das Anmeldezeichen setzt sich aus dem englischen Adjektiv „EASY“ mit den deutschen Bedeutungen „einfach“ und „leicht“ (vgl. unter „www.dict.leo.org“, Suchbegriff: „easy“) und einer hochgestellten „2“ zusammen, mithin „EASY im Quadrat“ (vgl. auch BPatG 29 W (pat) 538/13 – TRAIN²). In der Mathematik werden rechts oben einer Zahl angefügte Hochzahlen als Exponenten bezeichnet und dienen als Angabe, wie oft eine Basis als Faktor auftritt (vgl. „www.wikipedia.org“, Suchbegriff: „Potenz“). Der Exponent benennt das x-fache Produkt einer Zahl. Als Quadrat („a2“) wird eine Basis mit dem Exponenten „2“ bezeichnet (vgl. Auch Brockhaus, Enzyklopädie, 21. Auflage, Band 22, Suchbegriff: Potenz). Derartige Kombinationen aus einem Sachbegriff und einer daran angefügten Hochzahl sind in verschiedenen Lebensbereichen und in unterschiedlichen Schreibweisen üblich und gängig, worauf das Deutsche Patent- und Markenamt in seinem angegriffenen Beschluss bereits hingewiesen hat. Das Anmeldezeichen reiht sich in entsprechend gebildete Zeichenzusammensetzungen ein, mit denen jeweils ein besonderer werbemäßiger Hinweis auf die Qualität von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Themen- oder Produktbereichs gegeben wird (vgl. BPatG 29 W (pat) 502/10 – potential²; BPatG 25 W (pat) 026/04 – FM²; BPatG 26 W (pat) 546/18 – Freiheit²). Durch den Exponenten wird der als Basis verwendete Begriff potenziert, wodurch dessen Aussagegehalt verstärkt werden soll (vgl. Auch BPatG 29 W (pat) 538/13 – TRAIN²). Mathematisch kommt zwar nur die Potenzierung einer Zahl in Betracht. Jedoch lässt das Anfügen einer Hochzahl am Ende eines Wortes deren Grundbedeutung als Exponent nicht entfallen, so dass die Verkehrsteilnehmer auch das Wort „potenzieren“ und die von ihm ausgehende Botschaft vervielfachen werden. Damit wird seine Wirkung auf den Verkehr deutlich gesteigert.

b) In seiner Gesamtheit werden die angesprochenen Fachkreise wie auch die handwerksaffinen Durchschnittsverbraucher das Anmeldezeichen daher unschwer und ohne analysierende Betrachtungsweise dergestalt auffassen, dass die solchermaßen gekennzeichneten Waren Eigenschaften aufweisen, die es dem Nutzer in ganz besonderem Maße einfach machen und für ihn einen großen Vorteil darstellen. So können die angemeldeten Waren problemlos zu installieren, zu bedienen, zu pflegen oder zu warten sein.“

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