BPM vs. BKM
Das 29. Senat des BPatG vertritt die Auffassung, dass zwischen den Wortmarken „BPM“ und „BKM“ eine „eher geringere klangliche Ähnlichkeit“ mit der Folge besteht, dass bei identischen und hochgradig ähnlichen Waren eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht verneint werden könne. Der Unterschied in der Mittelsilbe „Ka“ einerseits…