Kampf der Geschlechter

Der männliche Vorname „CORDIUS“ und der weibliche Vorname „CORDIA“ sind, trotz Dienstleistungsidentität, nicht verwechselbar ähnlich. Begründet wurde die unter anderem wie folgt:

„Es trifft zwar zu, dass die dreisilbigen Vergleichszeichen in den ersten fünf Buchstaben übereinstimmen und somit über einen klanglich und schriftbildlich identischen und regelmäßig stärker beachteten Wortanfang verfügen. Aber die Endungen bewirken ein deutlich hervortretendes, abweichendes Gesamtklangbild, das durch begriffliche Unterschiede noch verstärkt wird. Die sich an die identischen Buchstaben anschließende Endung der normal kennzeichnungskräftigen Widerspruchsmarke „US“ ist einen Buchstaben länger als diejenige der jüngeren Marke. Die angegriffene Marke endet auf den Vokal „a“, während die Widerspruchsmarke auf den wesentlich dunkleren Vokal „u“ und den markant in Erscheinung tretenden Zischlaut „s“ endet. Hinzu kommt, dass die beiden Markenwörter von den angesprochenen Verkehrskreisen als (Fantasie-)Namen verstanden werden und ihnen bekannt ist, dass die Endung „a“ auf einen weiblichen und die Endung „US“ auf einen männlichen Namen hinweist.“

(BPatG, Beschl. v. 18.12.2013, Az. 29 W (pat) 14/12 – CORDIUS/CORDIA).

WERBUNG:

Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

Share