FAMILIENFONDS protected assets

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig und für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 42 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 51/08 – FAMILIENFONDS protected assets).

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AIR FORCE ONE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke AIR FORCE ONE für einzelne Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 100/07 – AIR FORCE ONE).

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Terrado

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Terrado für einzelne Waren der Klassen 06, 19 und 22 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 95/08 – Terrado). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Denn selbst bei erhöht angesetztem Fremdsprachenverständnis des Verkehrs, insbesondere bei Betonung der Fachverkehrskreise (…) kann nicht davon ausgegangen…

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VWL Care

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke VWL Care für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2010, Az. 33 W (pat) 46/08 – VWL Care).

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Wurzellockstoff

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Wurzellockstoff für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 31 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 15.12.2009, Az. 33 W (pat) 01/08 – Wurzellockstoff).

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FreeLotto

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke FreeLotto für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36, nämlich „Vermittlung von Lotterien und Wettspielen“ nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 08.12.2009, Az. 33 W (pat) 135/07 – FreeLotto).

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PowerTab

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PowerTab für einzelne Waren der Klassen 01, 02 und 03, insbesondere „Schwimmbad-Reinigungsmittel“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.24.09.2009, Az. 33 W (pat) 59/08 – PowerTab).

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pro vitae vs. Apotheke proVita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Apotheke proVita im Bereich der in Klasse 05 eingruppierten Waren „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel)“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 33 W (pat) 24/08 – pro vitae/Apotheke proVita). Anmerkung: Siehe hierzu: Widerspruch, Markenverletzung.

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„Burg Lissingen“ als Wortmarke nicht eintragungsfähig

Nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die unter dem Az. 30652229.2 angemeldete Wortmarke „Burg Lissingen“ wegen eines bestehendenden Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkeG) nicht eintragungsfähig, weil sie für alle beanspruchten Dienstleistungen eine geografische Herkunftsangabe darstelle (BPatG, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 33 W (pat) 52/08 – Burg Lissingen). Zu geografischen…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 18.11.2008, Az. 33 W (pat) 116/06 – Portfolio Performance Incorporated

Leitsatz Die Wortfolge „Portfolio Performance Incorporated“ stellt in Bezug auf die ursprünglich beanspruchten Dienstleistungen „Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Unternehmensberatung; Marketing; Marktforschung und Marktanalyse“ eine beschreibende Angabe nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar, der zudem die Unterscheidungskraft fehlt, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Soweit die Zulässigkeit des von der Anmelderin im Laufe…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 28.10.2008, Az. 33 W (pat) 105/06 – Vierlinden

Leitsatz Die Wortmarke „Vierlinden“ ist für Dienstleistungen der Klasse 35 nicht eintragungsfähig, da es sich um eine freihaltebedürftige geografische Herkunftsangabe handelt. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Eintragung von geografischen Bezeichnungen als Marke nicht nur, wenn sie bestimmte geografische Orte bezeichnen, die für die betroffenen Warengruppen bereits berühmt oder bekannt sind und…

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