Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 30.09.2008, Az. 33 W (pat) 1 /07 – Open Source Broker
Leitsatz Die Wortmarke „Open Source Broker“ ist für Dienstleitungen der Klassen 35, 38 und 42 nicht eintragungsfähig. Die beschreibende Verwendung durch den Anmelder selbst kann auch dafür sprechen, dass der Verkehr die angemeldete Marke als beschreibende Angabe versteht. Auch der „Erfinder“ eines Ausdrucks kann (mit) dazu beitragen, dass dieser beschreibend wirkt. Der Markenschutz stellt, anders…