VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie „sprachlich identisch“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken und im Bereich der Nizza-Klasse 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 11.04.2011, Az. 27 W (pat) 538/10 – VIKING/VIKING SECURITY). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Klanglich hält der Senat die Marken jedoch für verwechselbar. Die jüngere Marke…

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Rezension zum Buch „AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz“

Vor kurzem ist im DeutscherAnwaltVerlag die 4. Auflage des Buches „AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz“ erschienen. Wie man dem Inhaltsverzeichnis entnehmen kann, beschäftigt sich dieses von Seite 173 bis 490, also auf über 300 Seiten, sehr ausführlich mit der deutschen Marke, der Gemeinschaftsmarke, der IR-Marke und sonstigen Kennzeichenrechten. Was den Inhalt angeht, sparen die Autoren, Dr. Verena…

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669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von einer hinreichend repräsentativen Befragung ausgehen zu können, wenn es sich bei den im konkreten Einzelfall einschlägigen Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsum (im konkreten Fall: fertizubackende…

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Zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke durch Umsatzzahlen

Nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Toasties/Toastars-Entscheidung sind Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres geeignet, eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke zu belegen. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Die in der eidesstattlichen Versicherung des Leiters der Rechtsabteilung der Widersprechenden vom 8. September 2010 (…) genannten Umsatzzahlen sind…

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Toasties vs. Toastars

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Toasties und Toastars im Bereich der Klasse 30 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars)

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Badetee, bitte nicht verwechseln

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 23, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 03: kosmetische Badezusätze; Badesalze Klasse(n) Nizza 05: Badezusätze für therapeutische und medizinische Zwecke; Badesalze Es handelt sich um eine (seltene) „sonstige Marke“, die wie folgt…

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Zur Ähnlichkeit von „Schmuckwaren“ und „Brillen“ sowie „Uhren und Zeitmessinstrumente“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Waren „Schmuckwaren“ und „Brillen, Uhren und Zeitmessinstrumente“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Eine zur Verwechslungsgefahr führende Ähnlichkeit besteht jedenfalls zwischen Schmuckwaren und Brillen. Der BGH hat in seiner Entscheidung „Tiffani II“ (…) zur Warengleichartigkeit dieser Produkte das Folgende ausgeführt: „Das…

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Zur Ähnlichkeit zwischen „Veranstaltung von Messen“ und „Musikdarbietungen“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Dienstleistungen „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“ und „Produktion und Veranstaltung von Shows, Musikdarbietungen und Unterhaltungsveranstaltungen“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Für „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“, sämtlich für…

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Eine „Waage, die ihre Messungen speichert“ ist einem „Datenträger“ zumindest ähnlich

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Waren „Waage, die ihre Messungen speichert“ und „Datenträger“ zumindest ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Eine Waage, die ihre Messungen speichert (z.B. eine elektronische Waage) ist einem Datenträger zumindest ähnlich, so dass unter Berücksichtigung durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Wortmarke „Creme 21“ der…

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Zur rechtserhaltenden Markennutzung bei Merchandising-Artikeln

Mit Urteil vom 12.05.2010 entschied der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, dass bei Merchandising-Artikeln der Vertrieb einer kleineren Stückzahl – hier mehrere hundert Stück pro Jahr – ausreichend sei, um eine rechtserhaltende Markennutzung bejahen zu können (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 5 U 173/08 – Creme 21). In den Entscheidungsgründen heißt es…

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