Fit wie ein Kugelblitz

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 49, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken, Essenzen für die Zubereitung…

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Me gusta Mexiko

Lassen Sie uns Mexiko als 89 Mitglied des Madrider-Systems mit folgenden youtube-Impressionen Quelle:http://www.youtube.com herzlich Willkommen heißen. Viva Mexico! P.S.: Diese (deutsche) Mexiko-Impression ist auch nicht schlecht Quelle:http://www.youtube.com Welche Mexiko-Impression fällt Ihnen denn so spontan ein? MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

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Fieser Rechtsanwalt?

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 48, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten Klasse(n) Nizza 36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte, Immobilienwesen Klasse(n) Nizza 45: Juristische Dienstleistungen“ Anmerkung: Ich sehe schon die Überschriften in einigen Jura-Blogs:…

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Explosive Marken-Mischung

Bitte mischen Sie nie die Marke „Coca Cola“ mit der Marke „Mentos“, oder erst recht, wie nachfolgendes youtube-Video zeigt: Quelle:http://www.youtube.com MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

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Was für’n scheiß

Der Zusatz „scheiß“ auf einem T-Shirt verhindert nicht die Zeichenidentität der Marke „XXX“ mit dem Zeichen „scheiß XXX“ (LG Köln, Urt. v. 25.09.2012, Az. 33 O 719/11). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Der Annahme von Zeichenidentität steht entgegen der Ansicht der Beklagten der von diesen angebrachte Zusatz „scheiß“ nicht entgegen. Zwar sind in…

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Ich dachte, es heißt „Magdenbursch“

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 47, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger,…

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Mal einfach keine Lust auf Markenrecht

Für diejenigen unter Ihnen, die mal einfach keine Lust auf Markenrecht haben und sich einfach nur auf’s Wochenende freuen: Der Halterner Stausee in „blutrot“: Fotos: Thomas Felchner Weitere Fotos aus dieser Serie habe ich bei FLICKR hochgeladen. MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

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Deutschland hat es endlich geschafft

Nach einer aktuellen Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sind die Daten zu deutschen Marken und Markenanmeldungen zusätzlich zum elektronischen Markenregister des DPMA (DPMAregister), auch im Recherchesystem TMview des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) recherchierbar. In der Mitteilung heißt es wie fogt: „Ab sofort sind die Daten zu deutschen Marken und Markenanmeldungen zusätzlich zum…

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Bitte lies mich

Der Jahresbericht 2011 des Bundespatentgerichts (BPatG) ist nunmehr auch als PDF erhältlich. Na, haben Sie diesen schon gelesen? MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

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Der Sportwagen mit dem Namen „M“

Dem Buchstaben „M“ kann der Markenschutz für Sportwagen nicht abgesprochen werden. In einer aktuellen BPatG-Pressemitteilung heißt es wie folgt: „Der 28. Marken-Beschwerdesenat hat am 14. November 2012 entschieden, dass das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen „M“ ist zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“…

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Immer diese „früheren Geschäftsführer“

Der „frühere“ Geschäftsführer der SG Dynamo Dresden, Herr Volkmar Köster, sichert sich die Markenrechte an der deutschen Wortmarke „DYNAMO IST ANDERS“. Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder…

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Individuelle Massage mit Solar-Körperbräunung

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten Klasse(n) Nizza 44: Ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege, Aromatherapie, Durchführung von Massagen, Ernährungsberatung, Maniküre Klasse(n) Nizza 45: Begleitung…

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