Fit wie ein Kugelblitz

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 49, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

KUGELBLITZ
Az. 3020120379389


Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 32:
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken, Essenzen für die Zubereitung von Getränken, alkoholfreie Fruchtextrakte, alkoholfreie Fruchtgetränke, isontonische Getränke, Erzeugnisse zur Herstellung kohlensäurehaltige Wässer, Limonaden, Limonadensirupe, Molkegetränke, Apfelsaft, Gemüsesäfte, Smoothies, Erzeugnisse für die Herstellung von Mineralwässern“

Anmerkung:

Sorry, aber für einen „Energydrink“ erfolgt diese Anmeldung irgendwie zu spät. Oder ist die Marke so zu verstehen, dass „ein Oldie“ mit besagtem Energydrink wieder „fit wie ein Kugelblitz“ wird?

MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs


Share