Tim und Struppi

Die Carlsen Verlag GmbH ist Inhaberin der deutschen Wortmarke Tim und Struppi. Die Marke schützt die Waren „Kinder- und Jugendbücher, Ausschneidebücher, Malbücher, Ansichtskarten“. Welcher Tim und Struppi-Band gefällt Ihnen am besten?

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Wortmarke „Fanlaib“ ist für Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fanlaib für einzelne Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 27/09 – Fanlaib).

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Pflaumentoffel

Gestern fragte mich mein Anwaltskollege, Rechtsanwalt Frank Stange, Moderator der XING-Gruppe „Werbung und Recht, ob ich den sog. „Pflaumentoffel“ kennen würde. Dies musste ich verneinen. Wie sich herausstellte, ist der „Pflaumentoffel“ eine aus getrockneten Pflaumen bestehende Figur mit einer bemalten Papierkugel als Kopf, einem Pappzylinder als Kopfbedeckung, einem Schulterumhang und einer Leiter aus Papier, die…

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Käse in Blütenform III – Zur bösgläubigen Anmeldung einer 3D-Marke

Nach dem Inhalt einer Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) setze eine bösgläubige Anmeldung zwingend voraus, dass die fragliche Marke mit dem Zeichen, für das ein schutzwürdiger Besitzstand geltend gemacht werde, gleich oder jedenfalls zum Verwechseln ähnlich sei, anderenfalls könne eine Sperrwirkung von vornherein nicht eintreten (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat)…

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