it.wood
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BlisterPro für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 30/09 – BlisterPro).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke VWL Care für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2010, Az. 33 W (pat) 46/08 – VWL Care).
Ausweislich des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) sind diese Woche nachfolgende, das HABM betreffende Urteile und Anhörungen von Verfahren, vor dem Gericht oder vor dem Gerichtshof in Luxemburg geplant: Judgments Wednesday 3/02/2010 T-472/07 Enercon v OHMI – Hasbro (ENERCON) Action for annulment brought by the applicant for the word mark „ENERCON“ for goods in Classes…
In seinem Schlussantrag vom 26.01.2010 plädierte der Generalanwalt Paolo Mengozzi für die Löschung der unter dem Az. 000107029 eingetragenen 3D-Marke für die Ware „Bauspielzeug“ (Klasse 28), da sie entgegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 40/94 eingetragen wurde. Es bleibt abzuwarten, ob der Gerichtshof den Ausführungen des Generalanwalt folgt. Anmerkung:…
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) veranstaltete am 28. und 29.01.2010 eine Konferenz zur Harmonisierung der Klassifizierung. Ein Thema der Konferenz war die Überprüfung des EuroClass-Projekts, das dem Abgleich der Klassifikationsdatenbanken dient. Darüber hinaus besprachen die nationalen Ämter des Vereinigten Königreichs, Deutschlands und Schwedens mit dem HABM die nächsten Schritte zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank…
Der Marketing Club Frankfurt e.V. hat sich die Markenrechte an der Wort-/Bildmarke gesichert Anmerkung: Nähere Informationen zur Marken Gala findet Sie unter der URL http://www.markengala.de/.
Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 04, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt unter anderem folgende Dienstleistungen: „Dienstleistungen eines Zahntechnikers“ (Klasse 40) und „Dienstleistungen eines Zahnarztes“ (Klasse 44). Anmerkung: Da kann man nur sagen: Au Backe!
Obwohl die Marken „CCCP“ und „DDR“ die Ware „Bekleidungsstücke“ schützen, dürfen Dritte diese Zeichen auf Bekleidungsstücke anbringen, ohne dass die Marken dadurch verletzt würden, so die Pressestelle des Bundesgerichtshof (BGH) in der Mitteilung Nr. 10/2010. Die Ansprüche der Kläger aus ihren Marken verneinte der BGH deshalb, weil die Anbringung der Symbole der ehemaligen Ostblockstaaten auf…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 22.12.2009, Az. 25 W (pat) 101/09 – HOMEPAGE EASY).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 35, nämlich „Ferngläser, Videorekorder, Projektionsgeräte, Stative; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich die Zusammenstellung eines Sortiments von Filmen, Fotopapieren und Farbbildern, Fotoapparaten, Filmkameras, Objektiven“ eintragungsfähig und für andere/einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 09, 16, 35 und 40, nämlich…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 153/09 – psoriasis netzwerk).