Puma oder Neckermann
Der „Puma-Turnschuh“ und der „Neckermann-Turnschuh“ sind nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 08.11.2011, Az. 27 W (pat) 68/10 – Puma Turnschuh/Neckermann Turnschuh).
Der „Puma-Turnschuh“ und der „Neckermann-Turnschuh“ sind nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 08.11.2011, Az. 27 W (pat) 68/10 – Puma Turnschuh/Neckermann Turnschuh).
Eintragungsfähig ist ebenfalls dieser rot-weiße Rettungshubschrauber (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 65/10 – rot weißer Hubschrauber). Die Begründung entspricht der in der Entscheidung rot-weißes Rettungsflugzeug.
Nachfolgendes rot-weiße Rettungsflugzeug ist als 3D-Marke u.a. betreffend die Dienstleistung „Transportdienstleistungen eines Rettungsdienstes“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 66/10 – rot-weißes-Rettungsflugzeug). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Die farbige Aufmachung führt in Verbindung mit der konkreten Warenform jedoch dazu, dass diese vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen wird.“
Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn „… sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…). Für die Bestimmung des Grades der Kennzeichnungskraft ist dabei maßgeblich, inwieweit sich die Marke…
Wer die Waren „Biere, kohlensäurehaltige Wasser unter anderem alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe; alkoholische Getränke außer Biere“ „Goldsekt“ nennt, kann keinen Markenschutz beanspruchen, so der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Goldsekt-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 14.12.2011, Az. 26 W (pat) 70/10 – Goldsekt). In den Entscheidungsgründen heißt auszugsweise wie folgt: „Im Hinblick auf…
Ein echter Dinosaurier unter den Auto-Marken, der „Opel Commodore“ Foto: Thomas Felchner Die Wortmarke „COMMODORE“ wurde von der Opel Special Vehicles GmbH (letztmalig) am 12.10.2005 als Gemeinschaftsmarke angemeldet und wird in dem dortigen Register unter der Nummer 004682282 geführt. die Marke schützt folgende Waren: „Klasse 12: Kraftfahrzeuge, deren Teile und Ersatzteile (ausgenommen Wasserfahrzeuge und deren…
Ich kann mir vorstellen, was Uli, Karl-Heinz und Franz zu dieser Marke sagen: „Mensch, die ist ja fast genau so schön wie unsere Gemeinschaftsmarke!“ Was meinen Sie, ist die Ähnlichkeit zu bejahen oder nicht?
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 09, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken…
Welche Meinung der 25. Senat zum Gegenstandswert in markenrechtlichen Beschwerdeverfahren vertritt, sieht man in der Eilunterrichtung vom 23.02.2012 „Eine Änderung der im Jahr 2006 noch einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Gegenstandswerten in markenrechtlichen Verfahren ist derzeit nicht angezeigt. Die Ausgangswertansätze (bei unbenutzten angegriffenen Marken) von 25.000,– Euro in Löschungsbeschwerdeverfahren und 20.000,– Euro in Widerspruchsbeschwerdeverfahren…
Die widersprechende Wortmarke „YO“ und der prägende Bestandteil „YoYo“ der angegriffenen Marke sind trotz durchschnittlicher Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit nicht ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.01.2012, Az. 27 W (pat) 595/10 – YO/YoYo Foodworld) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Der klangliche Abstand ist wegen der Verdoppelung des „Yo“ in der jüngeren Marke ausreichend. Bei…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 08, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse, Bücher, Zeitschriften Klasse(n) Nizza 36: Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte; Immobilienwesen Klasse(n) Nizza 38: Telekommunikation“ Anmelder ist: AllSecur Deutschland AG, 80802 München,…
„book“ ist keine Sachbezeichnung für eine Datensammlung im Internet, ein Internetportals oder ein soziales Netzwerk „Ungeachtet der Bekanntheit einer Website zum Betreiben sozialer Netzwerke namens „Facebook“ und der Existenz von Internetseiten mit der Bezeichnungen wie „Friendsbook, Schülerbook, geldbook, immobook24“ und „finanzbook“ werden weder „book“ noch „motherbook“ nach dem Ergebnis senatsinterner Recherchen objektiv als Sachbezeichnung für…